KfW Nachweise
Ausstellung der notwendigen KfW-Nachweise
nach der Gebäudesanierung oder Neubau
KfW - Notwendige Nachweise der Gebäudesanierung
KfW Notwendige Nachweise
Haben auch Sie für ihre Gebäudesanierung oder ihrem Wohnhausneubau staatliche Zuschüsse von der KfW-Bank in Anspruch genommen?
Spätestens nach Abschluss der Maßnahmen fordert die KfW Bank die notwendigen Nachweise.
Aber welche Nachweise gehören eigentlich zu den notwendigen Nachweisen und sind zwingend vorzulegen?
Die erste Anlaufstelle für eine Wohnungsbauförderung ist in der Regel die KfW-Bank. Die Höhe der Zuschüsse die die KfW-Bank gewährt, sind abhänging von den Einzelamßnahmen oder dem erreichten Effizienzhausstandard.
Die Zuschüsse betragen dabei bis zu 60.000 €. Mehr Informationen über die Zuschusshöhe erhalten Sie auf der KfW-Seite.
Beschreibung der notwendigen Nachweise
Die notwendigen Nachweise sind von den beantragten Sanierungsmaßnahmen abhängig. Sie haben die Möglichkeit nur Einzelmaßnahmen im KfW-Programm 152 oder 430 durchzuführen. Oder aber ihr Wohngebäude auch gesamtheitlich zum Energieeffizienzhaus sanieren. Selbstverständlich gelten die nachstehenden Angaben auch für den Wohnhausneubau eines Energie-Effizienzhauses für das Sie KfW-Mittel in Anspruch nehmen.
Notwendige Nachweis von Einzelmaßnahmen
Als Einzelmaßnahmen kommen bei der Wohngebäudesanierung beispielsweise
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken und obersten Geschossdecke
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Luftdichtigkeitskonzept erstellen
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen
in Frage.
Für diese Maßnahmen sind folgende Nachweise erforderlich:
- Fachunternehmererklärung der ausführenden Handwerksbetriebe
- Belege über die eingebauten Dämmstärke und erreichten U-Wert.
- Lüftungskozept erstellen mit der Bestimmung ob lüftungstechnische Einrichtungen nach DIN 1946-6 erforderlich sind oder nicht.
- Formular über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Heizungssystem, sofern die Heizungsanlage erneuert oder optimiert wurde
- Rechnungen und Einzelbelege in Kopie
Hinweis:
Fenster von Hand öffnen ist übrigens auch eine lüftungstechnische Einrichtung.
Nachweis Effizienzhaus
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus sind zusätzliche Nachweis erforderlich:
- Energieausweis zum Nachweis des erreichten Effizienzhauses
- Ausführliche Berechnungsunterlagen der wärmeabgebenden Gebäudehülle und Außenbauteile, Volumen und Flächenberechnung
- Luftdichtheitsmessung sog. Blower Door Test mit Ermittlung des n50 Wertes
- Wärmebrückennachweis sofern bei der Berechnung ein reduzierter Wärmebrückenfaktor angesetzt wurde.
- Formular über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Heizungssystem
Nachweis der Wärmebrücken
Sofern kein detaillierter Wärmebrückennachweis für den KfW Effizienzhausnachweis geführt wird, ist grundsätzlich ein Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/m²K anzusetzen. Bei der Ausführung sind jedoch die Maßgaben des §7 Absatz 2 der EnEV einzuhalten. D. h. der Einfluss der Wärmebrücken ist nach den Regeln der Technik so gering wie möglich zu halten.
Der Wärmebrückenzuschlag lässt sich mit einem Gleichwertigkeitsnachweis auf 0,05 W/m²K reduzieren.
Ein detaillierter Wärmebrückenzuschlag ist für ein Effizienzhaus 85 und besser jedoch unumgänglich. Ansonsten führt die Berechnung zu unwirtschaftlich großen Dämmstärken.
Nachweis der Luftdichtigkeit
In verschiedenen Fällen fordert die KfW Bank, dass ein Luftdichtigkeitsnachweis durchgeführt wird. Sofern bei der Bilanzierung zum Effizienzhaus ein reduzierter Luftwechsel oder eine Lüftungsanlage angesetzt wird, ist ein Blower Door Test durchzuführen. Dabei sind spezielle Anforderungswerte nach § 6 Absatz 1 EnEV einzuhalten. Detaillierte Informationen lesen Sie unter Luftdichtheitsmessung von Gebäuden.
Sonderregelungen gelten, bis auf das Effizienzhaus 55, für Gebäudesanierungen zum Effizienzhaus. Für diese Gebäude gelten abweichende Regelungen von den in der EnEV festgelegten Höchstwerten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der KfW-Seite unter den technischen FAQ.
Der Luftdichtheitstest ist nach Fertigstellung des Gebäudes durchzufüren. Die Luftdichtheitsprüfung erfolgt nach dem Verfahren B der DIN EN 13928 und der Energieeinsparverordnung.
Die abschnittsweise Blower Door Messung ist bei großen Gebäude oder Gebäude mit Laubengang oder ähnlich zulässig. In Wohngebäude mit bis zu 12 Wohneinheiten sind alle Wohnungen einzeln zu messen und ein Gesamtwert zu ermitteln. Bei Gebäuden mit mehr als 12 WE erlässt die KfW unter Umständen Einzelabweichungen. Diese sind jedoch für jeden Einzelfall mit der KfW im Vorfeld abzustimmen. Siehe FAQ der KfW Bank.
Energieausweis
Beim Neubau eines Energie-Effizienzhauses ist ein Energieausweis erforderlich, der den Wärmebedarf des Gebäudes darstellt. Der Energieausweis ist aber unter Umständen auch bei einer energetischen Gebäudesanierung erforderlich. Sofern mit der Gebäudesanierung ein Effizienzhausstandard erreicht ist als Nachweis des erreichten Effizienzhauses auch hier ein Energieausweis erforderlich.
Der hydraulische Nachweis
Bei der Installation eines neuen Heizungssystems ist ein hydraulischer Abgleich durchzufüren. Als Nachweis ist das Formular der KfW Bank auszufüllen. Das Formular über die Durchfühurng des hydraulischen Abgleichs erhalten Sie von der KfW-Seite im Downloadbereich.
Der hydraulische Nachweis ist auch erforderlich, wenn die bestehende Heizungsanlage nur optimiert wird.
Luftdichtigkeitskonzept erstellen
Gerade bei einer Gebäudesanierung ist die Planung der luftdichten Gebäudehülle so extrem wichtig. Sehr viele Planer und Architekten wissen leider noch nicht, dass ein Luftdichtigkeitskonzept bei einer Gebäudesanierung aber auch bei einem Neubau unerlässlich ist. Sehr viele Bauschäden entstehen leider dadurch, dass sich niemand mit Gedanken über eine luftdichte Gebäudehülle machen oder erst zu spät gemacht haben.
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