Energieausweis bestellen
Energieausweis für ihre Immobilie hier bestellen – einfach und unkompliziert
Energieausweis von EBS Hochfranken aus Hof
Energieausweis von EBS Hochfranken
VERBRAUCHSAUSWEIS
Jetzt nur 29,99 €*
statt 34,99 €
Ausstellung in 1 Tag
Baujahr vor 1978:
- Ausstellung für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
Baujahr nach 1978:
- für alle Wohngebäude möglich
*Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Für jede weitere Wohneinheit werden 5,00 € berechnet
Energieverbrauch der letzten 40 Monate im Ausstellungsjahr.
Angaben zum Wohngebäude:
- Anzahl der Wohneinheiten
- Höhe der Wohnfläche und Nutzungsfläche
- Höhe und Dauer der Leerstandsfläche (bei Mieterwechsel oder Auszug)
Angaben über das Heizungssystem und Warmwassersystem:
- Art des Heizungssystems
- Art des Warmwassersystems
BEDARFSAUSWEIS
Jetzt nur 34,99 €*
statt 39,99 €
Ausstellung in 1 Tag
gültig für alle Wohngebäude, unabhängig des Baujahres oder der Anzahl der Wohneinheiten.
*Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Für jede weitere Wohneinheit werden 27 € berechnet
Angaben über die Außenbauteile:
- U-Wert
- Bauteilflächen
- beheiztes Gebäudevolumen
Die Angaben sind getrennt nach Bauteil (Außenwand, Fenster, Dachfläche, oberste Geschossdecke, Bodenplatte, auskragende Decken etc.) anzugeben.
Für das Heizungssystem sind folgende Daten erforderlich:
- Art der Heizungsanlage (zentrale oder dezentrale Anlage)
- Energieträger (Erdgas, Heizöl, Festbrennstoff etc.)
- Wärmeübertragung (Heizkörper, Fußbodenheizung)
- Vorlauftemperatur der Heizungsanlage
- gedämmte oder ungedämmte Heizleitungen
- Alter der Heizungsanlage
Zum Warmwassersystem sind noch folgende Angabe zu machen:
- zentrale oder dezentrale Anlage
- Zirkulationsleitung vorhanden
- gedämmte oder ungedämmte Warmwasserleitungen
- Alter der Warmwasseranlage
Nach der Auftragserteilung erhalten Sie zur Datenübermittlung von uns ein Datenblatt. Diese müssen Sie ausfüllen und unterzeichnen.
VOR ORT AUSWEIS
Jetzt nur 149,99 €*
statt 159,99 €
nach Ortstermin
Gültig für Wohngebäude die im Landkreis Hof liegen. Wohngebäude die außerhalb vom Landkreis Hof liegen, fallen zusätzliche Fahrtkosten an.
*Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Für jede weitere Wohneinheit werden 47 € berechnet
Verbrauchsausweis:
Siehe hierzu „Daten für Verbrauchsausweis“
Bedarfsausweis:
Die Daten werden von uns aufgenommen. Für eine zügige Bearbeitung wären Planunterlagen von Vorteil.
Am Ortstermin müssen verschiedene Räume zugänglich sein.
VERBRAUCHSAUSWEIS
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statt 34,99 €
Ausstellung in 1 Tag
Baujahr vor 1978:
- Ausstellung für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
Baujahr nach 1978:
- für alle Wohngebäude möglich
* Der Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Energieverbrauch der letzten 40 Monate im Ausstellungsjahr.
Angaben zum Wohngebäude:
- Anzahl der Wohneinheiten
- Höhe der Wohnfläche und Nutzungsfläche
- Höhe und Dauer der Leerstandsfläche (bei Mieterwechsel oder Auszug)
Angaben über das Heizungssystem und Warmwassersystem:
- Art des Heizungssystems
- Art des Warmwassersystems
Hier geht es zum Eingabeformular.
BEDARFSAUSWEIS
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Ausstellung in 1 Tag
gültig für alle Wohngebäude, unabhängig des Baujahres oder der Anzahl der Wohneinheiten.
* Der Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Angaben über die Außenbauteile:
- U-Wert
- Bauteilflächen
- beheiztes Gebäudevolumen
Die Angaben für die Bauteil (Außenwand, Fenster, Dachfläche, oberste Geschossdecke, Bodenplatte, auskragende Decken etc.) sind getrennt anzugeben.
Für das Heizungssystem sind folgende Daten erforderlich:
- Art der Heizungsanlage (zentrale oder dezentrale Anlage)
- Energieträger (Erdgas, Heizöl, Festbrennstoff etc.)
- Wärmeübertragung (Heizkörper, Fußbodenheizung)
- Vorlauftemperatur der Heizungsanlage
- gedämmte oder ungedämmte Heizleitungen
- Alter der Heizungsanlage
Zum Warmwassersystem sind noch folgende Angabe zu machen:
- zentrale oder dezentrale Anlage
- Zirkulationsleitung vorhanden
- gedämmte oder ungedämmte Warmwasserleitungen
- Alter der Warmwasseranlage
Für die Datenübermittlung erhalten Sie von uns nach Auftragserteilung ein Datenblatt das Sie ausfüllen und unterzeichnen müssen.
VOR ORT AUSWEIS
Jetzt nur 149,99 €*
statt 159,99 €
nach Ortstermin
gültig für alle Wohngebäude im Landkreis Hof. Für Wohngebäude die außerhalb vom Landkreis Hof liegen, fallen zusätzliche Fahrtkosten an.
*Preis gilt für Wohngebäude bis zu 2 WE
Verbrauchsausweis:
Siehe hierzu „Daten für Verbrauchsausweis“
Bedarfsausweis:
Die Daten werden von uns aufgenommen. Für eine zügige Bearbeitung wären Planunterlagen von Vorteil.
Am Ortstermin müssen verschiedene Räume zugänglich sein.
Hier gelangen Sie zum Eingabeformular für den Energieverbrauchsausweis. Selbstverständlich können Sie den Energieausweis auch jederzeit gerne telefonisch bestellen.
Hier Energieausweis telefonisch bestellen
+49 (0) 9281 470 327
Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.
m.schneider@ebs-hochfranken.de
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzen.
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@ebs-hochfranken.de widerrufen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis wird für den Verkauf sowie für die Neuvermietung einer Immobilie benötigt. Ich erstelle für ihr Gebäude den richtigen Energieausweis. Teilweise wird der Energieausweis bereits auch bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden verlangt.
Die ersten Energieausweise wurden für Wohngebäude die vor 1996 errichtet wurden, im Jahr 2008 ausgestellt. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung. Demzufolge sind für diese Gebäude die Energieausweise ab 2019 zu erneuern. Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohngebäuden ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung der immobilie vorzulegen. Liegt der Energieausweis dann noch nicht vor, drohen Bugelder von bis zu 15.000 €. Die Energieausweispflicht besteht übrigens auch für Nichtwohngebäude, wie Schulen, öffentliche Gebäude oder Hallen und Gewerbegebäude.
Sofern Sie für die Gebäudesanierung öffentliche Mittel und Zuschüssen z. B. von der KfW-Bank in Anspruch genommen haben, ist die Ausstellung des Energieausweises ebenfalls Pflicht
Energiepass telefonisch bestellen
Der farbige Balken im Energieausweis stellt den energetischen Zustand des Gebäudes grafisch dar. Zusätzlich werden Angabe über den Primärenergiebedarf und über den Endenergiebedarf des Gebäudes gemacht. Allerdings darf die Angabe des Endenergiebedarfs nicht mit dem Heizenergiebedarf verwechselt werden.
Der Endenergiebedarf bzw. Primärenergiebedarf ist nur für den Vergleich von Gebäuden vorgesehen. Zu beachten gilt auch, dass der Energieausweis immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt wird. Ein Energiepass für eine einzelne Wohnung ist nicht zulässig. Jeder Energieapass besitzt eine Registrierungsnummer die rechts oben auf dem Energieausweis aufgedruckt ist.
Hinweise und Empfehlungen zu Sanierungsmaßnahmen und Modernisierungen sind auf der vorletzten Seite des Energieausweises zu machen. Fehlen diese Angaben ist der Energieausweis nicht rechtsgültig. Gerade das ist bei online bestellten Energieausweisen bedenklich. Der Ausweisaussteller muss diese Hinweise machen. Aus diesem Grund stelle ich nur nach vorherigem persönlichen Gespräch, einen Energieausweis aus.
Wie soll der Ausweisersteller Angaben über Modernisierungsmaßnahmen von einem Gebäude angeben, wenn er weder persönlich mit dem Eigentümer gesprochen oder das Gebäude gesehen hat.
Aus dem Grund sind Energieausweise, die online erstellt werden, bei Rechtsstreitigkeiten häufig anfechtbar. Vor Gericht werden diese regelmäßig abgelehnt bzw. nicht anerkannt. Aus diesem Grund gehört bei mir als Energie-Effizienzberater für die Ausstellung eines Energiepasses immer ein persönliches Gespräch dazu.
Bei einem VOR ORT ENERGIEAUSWEIS gebe ich während der Datenaufnahme gerne verschiedene Hinweise. Selbstverständlich nehme ich mir dabei auch die notwendige Zeit für Fragen zur Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Dieser Servive ist für mich selbstverständlich. Bei dem Ortstermin gebe ich vor Ort Hinweise auf mögliche Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten in der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Aus diesem Grund ist eine online Ausstellung des Ausweises bei EBS Hochfranken nicht möglich.
Als Energieberater von EBS Hochfranken stelle ich Energieausweise regional in Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz sowie in Sachsen und Thüringen seit über 10 Jahren tätig.
Inhaltsverzeichnis zum Energieausweis
- Für welche Gebäude besteht eine Energieausweispflicht?
- Verschiedene Arten des Energieausweise
- Welche Daten stehen im Energiepass
- Beispiel eines ausgefüllten Energieausweis
- Modernisierungsmaßnahmen im Energieausweis
- Besteht eine Modernisierungspflicht?
- Wärmeverluste aufspüren
- Die Effizienzklassen im Energieausweis?
- Welchen Ausweis benötige ich?
Gebäude mit Energieausweispflicht
- Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
- Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
Der Energieausweis ist bei der Vermietung und dem Verkauf einer Immobilie Pflicht. Die Gültigkeit des ausgestellten Energieausweises beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Energieausweis unter Berücksichtigung eventuell getätigter Modernisierungen zu erneuern. Die Kontrolle der Energieausweise liegt in der Regel bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Aber auch bei den Bauämtern der Kommunen oder Landkreise in denen die Gemeinden oder Städte liegen.
Verstöße die im Zusammenhang mit der Erstellung oder Verwendung des Energieausweise liegen, sind Ordnungswidrigkeiten. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 € geahntet werden.
Im Übrigen sind Nachrüstverpflichtungen die in der EnEV gefordert werden, ebenfalls mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € belegt. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau der Dämmung in der obersten Geschossdecke. Aber auch die Erneuerung der Heizungsanlage ist in der EnEV geregelt.
Verschiedene Arten der Energieausweise
- Energieverbrauchsausweis
- Energiebedarfsausweis
Sie wissen nicht welchen Energieausweis Sie für ihre Immobilie benötigen? Das ist kein Problem. Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie selbstverständlich kostenlos und helfen Ihnen gerne weiter.
Oder lesen Sie in den nachstehenden Abschnitten alles Wissenswertes über den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.
Die Festlegung der Ausweisart ist in der Energieeinsparverordnung EnEV im § 17 Grundsätze des Energieausweises genau definiert.
Der Verbrauchsausweis wird für Gebäude ausgestellt die mehr als 4 Wohneinheiten besitzen. Für Gebäude die nach dem 1. November 1977 errichtet wurden kann ebenfalls ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Bei diesem Ausweis ergeben sich die Kennwerte allein aus dem Energieverbrauch der Wohnungsnutzer. Der Energiebedarf spielt dabei keine Rolle. Die Kosten für diesen Ausweis sind erheblich günstiger als die Kosten vom Bedarfsausweis.
Die Ausstellung des Bedarfsausweis ist für alle Gebäude möglich. Die Kennwerte vom Bedarfsausweis werden rechnerisch durch ein Standardnutzerverhalten ermittelt.
Welche Daten stehen im Energiepass?
Der Energieausweis enthält lediglich allgemeine Informationen über das Gebäude. Persönliche Angaben wie Namen, Anzahl der Bewohner etc. sind nicht aufgeführt. Zusätzlich sind Angaben über die Gebäudebeheizung und deren Energieträgern wie zum Beispiel Öl, Gas oder Holz sowie deren Energiekennwerte enthalten. Angaben über die Verwendung von regenerativen Energieträgern wie beispielsweise Solaranlage, Holz oder Wärmepumpen etc. werden ebenfalls angegeben. Die Angaben im Energieausweis sind in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt.
Der Energiebedarfsausweis besteht aus 5 Seiten. Der Energieverbrauchsausweis besteht ebenfalls aus 5 Seiten zuzüglich einer oder zwei Seiten in denen Angaben über den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre aufgeführt sind. Weiterhin sind noch eine Vielzahl anderer Angaben wie zum Beispiel „Empfehlungen zu kostengünstigen Sanierungsmaßnahmen“ aufgeführt.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt maximal 10 Jahre. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude oder am Heizungssystem, die den Heizwärmebedarf um mehr als 20% redzuieren, erfordern eine Erneuerung des Energieausweises.
Beispiel von einem Energieausweis
Modernisierungsmaßnahmen im Energieausweis
Die Vorschläge der Modernisierungsmaßnahmen auf 4 Seite des Energieausweises verpflichten jedoch nicht den Eigentümer die Maßnahmen umzusetzen. Die Energieeinsparverordnung EnEV fordert inzwischen zwingend Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen auf der vierten Seite im Energiepass zu machen. Aus diesem Grund stelle ich nur Energieausweise von Gebäuden aus, die ich persönlich vor Ort untersucht und angesehen habe. Nur so sind qualifizierte Angaben zu Energiesparmaßnahmen im Ausweis möglich. Fehlen diese Angaben im Energiepass ist dieser nicht gültig.
Besteht eine Modernisierungspflicht?
Grundsätzlich besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter alte undichte Fenster zu erneuern. Bei dem Austasuch der Fenster und Türen müssen Sie allerdings auf den luftdichten Anschluss der Fugen an den Außenwänden, Fensterbrüstung und Fenstersturz achten. Häufig werden dabei erhebliche Fehler gemacht.
Hier finden Sie die häufigsten Fehler die beim Fensteraustausch gemacht werden. Bei der Sanierung der Fenster ist es notwendig das Lüftungsverhalten anzupassen. Hier erhalten Sie nützliche Informationen über die Gefahr einer Schimmelpilzbildung und wie Sie ihre Wohnung richtig lüften.
Grundsätzlich sagt unser Gesetzgeber aus, dass Wohnungen oder Wohngebäude grundsätzlich luftdicht gebaut sein müssen. Mehr Informationen zur Luftdichtheit bzw. Luftdichtheitsmessung von Gebäuden und wie diese überprüft wird erhalten Sie hier.
Große Wärmeverluste aufspüren
Bauteile mit großen Wärmeverlusten kann ich am einfachsten mit der Wärmebildkamera lokaliseren. Hier können Sie sich über die Einsatzmöglichkeiten der Wärmebildkamera informieren. An Wärmebrücken besteht jedoch zusätzlich das Problem, dass die Oberflächentemperatur in diesen Bereichen stark abkühlt und die Gefahr einer Schimmelpilzbildung dadurch sehr groß ist.
Die Effizienzklassen im Energieausweis
Die Einteilung der Effizienzklassen sind uns bereits seit vielen Jahren bei Elektrogeräten bekannt. Die Einstufung der Wohngebäude in Effizienzklassen wurde im Mai 2014 eingeführt. Die Skala beginnt bei A+ und reicht bis H. Wobei die Klassen A und B derzeitigen Neubauten entspricht. Bestandsgebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch liegen etwa im Bereich zwischen D und E.
Mit dem berechneten Energiebedarfswert ist es nicht möglich einen Rückschluss auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu machen. Häufig liest man in Fachzeitschriften oder im Internet, dass es möglich ist mit dem berechneten Wert den Energieverbrauch zu ermitteln. Diese Aussage ist definitiv falsch.
Der berechnete Energiebedarf ist nur zum Vergleich von Gebäuden mit vergleichbarer Wohnfläche bzw. umbauten Raum gedacht. Leerstände oder Teilbeheizungen, Warmwasserverbrauch sowie die Anzahl der Bewohner sind im Bedarfsausweis unberücksichtigt.
Welchen Ausweisart benötige ich?
Der einfachere und damit günstigere Energieausweis ist der Verbrauchsausweis. Sofern für ihr Wohngebäude die Möglichkeit besteht einen Verbrauchsausweis auszustellen, empfehle ich diesen vorzuziehen. Zum einen liefert der Verbrauchsausweis in der Regel immer günstigere Werte als der des Bedarfsausweises.
Zum anderen ist der Verbrauchsausweis auch wesentlich kostengünstiger. Das liegt vor allem daran, dass nur die Verbrauchsdaten und die Wohnfläche des Gebäudes zur Bestimmung der Kennwerte herangezogen werden. In der Regel ist der Energieverbrauch immer niedriger als der nach Norm berechnete Energiebedarf.
Bei der Berechnung des Energiebedarfs wird angenommen, dass alle Räume innerhalb der beheizten Hüllfäche gleichmäßig auf 20°C aufgeheizt werden. Sehr häufig sind In einem Gebäude nicht alle Räume gleichmäßig aufgeheizt. Beispielsweise ist das Schlafzimmer oder Abstellraum sowie die Kellerräume nicht auf 20°C aufgeheizt.
Andere Räume wie Bad, Wohnzimmer aber teilweise über 20°C aufgeheizt. Der Energieverbrauch für die Warmwasseraufbereitung ist im Energieausweis ebenfalls ein entscheidender Faktor und hängt im wesentlichen von der Anzahl der Bewohner ab.
Als Energieberater und Energie-Effizienzhausexperte bin ich regional in fast ganz Bayern, Sachsen und Thüringen tätig.
Aufgrund der komplexen Datenaufnahme und der damit verbundenen Fehler nehme ich die Daten nur telefonisch oder persönlich auf. Aus diesem Grund erfolgt die Ausweisbestellung nur telefonisch.
Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken und wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzten.
+49 (0) 9281 470 327
Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.
m.schneider@ebs-hochfranken.de
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen.
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@ebs-hochfranken.de widerrufen.
Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.