EBS Hochfranken

Energieberater im Denkmalschutz

Energieberatung Denkmalschutz

Energieberatung und Denkmalschutz stehen bei uns nicht im Widerspruch

Energieberatung Denkmalschutz

Energieberatung und Denkmalschutz stehen bei uns nicht im Widerspruch

Energieberatung im Denkmalschutz

Bei der Sanierung unter Denkmalschutz stehender Gebäude zählt nicht die maximal mögliche Energieeinsparung. Vielmehr ist das Augenmerk auf die optimale Energieeinsparung zu legen. In Deutschland stehen fast eine Million Gebäude unter Denkmalschutz. Hinzu kommen noch zahlreiche Gebäude die eine erhaltenswerte Bausubstanz besitzen.

Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Auch für denkmalgeschützte Wohngebäude erhalten Sie staatliche Zuschüssen von der KfW-Bank.

Baudenkmal

Wohngebäude unter Denkmalschutz energetisch zu sanieren ist eine große Herausforderung. Für den Bauherren genauso wie für Energieberater, Architekten, Fachplaner und ausführenden Fachhandwerkern.
In Deutschland stehen fast eine Million Gebäude unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz.

Ensembleschutz

Hinzu kommen Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Gebäude sind als besonders erhaltungswürdig eingestuft und sollen geschützt werden.
Bauliche Änderungen an diesen Gebäuden die unter Ensembleschutz oder Denkmalschutz stehen sind nur unter dem Mitwirken der
Denkmalschutzbehörde möglich.

Baudenkmal

Wohngebäude unter Denkmalschutz energetisch zu sanieren ist eine große Herausforderung. Für den Bauherren genauso wie für Energieberater, Architekten und Fachhandwerker.

Ensembleschutz

Hinzu kommen Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Gebäude sind als besonders erhaltungswürdig eingestuft.
Bauliche Änderungen sind nicht so einfach möglich.

Energetische Sanierung im Denkmalschutz

Denkmalschutz Energieberater Gebäudesanierung Hof bis Erlangen
Denkmalgeschütztes Bauernhaus aus 1840

Nur speziell ausgebildete und registrierte Energieberater können die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden durchführen. Als Energieberater von EBS Hochfranken bin ich selbstverständlich beim WTA gelistet.

Die Zertifizierung erfolgt für Energieberater im Baudenkmal beim WTA (Wissenschaftlich-Technische-Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege). Auf der Seite des WTA können Sie sich hierzu gerne über uns informieren. Sie finden uns unter EBS-Hochfranken im Bundesland Bayern.

Als zugelassener Energieberater für denkmalgeschützte Wohngebäude begleite und betreue ich ihre energetische Gebäudesanierung. Tätig bin ich regional in fast ganz Bayern, Sachsen und Thüringen.

Die Minimierung der Wärmebrücken ist bei der Gebäudesanierung im Denkmalschutz nicht so einfach wie bei anderen Wohngebäuden. Nicht selten besteht das Sockelmauerwerk aus Bruchsteinen oder Sandsteinen.

 

Denkmalschutz Energieberater Gebäudesanierung Hof bis Erlangen
Denkmalgeschütztes Bauernhaus aus 1840

Nur speziell ausgebildete und registrierte Energieberater können die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden durchführen. Als Energieberater von EBS Hochfranken bin ich selbstverständlich beim WTA gelistet.

Die Zertifizierung erfolgt für Energieberater im Baudenkmal beim WTA (Wissenschaftlich-Technische-Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege). Auf der Seite des WTA können Sie sich hierzu gerne über uns informieren. Sie finden uns unter EBS-Hochfranken im Bundesland Bayern.

Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzen. 

+49 (0) 9281 470 327

Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.

m.schneider@ebs-hochfranken.de

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen.

Bauernhaus unter Denkmalschutz

Als zugelassener Energieberater für denkmalgeschützte Wohngebäude begleite und betreue ich ihre energetische Gebäudesanierung. Tätig bin ich regional in fast ganz Bayern, Sachsen und Thüringen.

Die Minimierung der Wärmebrücken ist bei der Gebäudesanierung im Denkmalschutz nicht so einfach wie bei anderen Wohngebäuden. Nicht selten besteht das Sockelmauerwerk aus Bruchsteinen oder Sandsteinen.

Nach der Sanierung ist natürlich das Heizungsverhalten sowie das Lüftungsverhalten an die sanierte Gebäudesubstanz anzupassen.

Inhaltsverzeichnis zur Sanierung von Baudenkmäler

Denkmalschutz - Energetische Sanierung

Holzbalkendecke Denkmalschutz

Denkmalschutz und energetische Gebäudesanierung stehen nicht unbedingt im Widerspruch. Sofern die Maßnahmen optimal geplant und vorbereitet sind. Besonders wichtig sind vor allem die luftdichten Bauteilanschlüsse im Dachbereich. Genauso wie bei der Sanierung von Wohngebäuden ist vor dem Verschließen der Dampfbremse eine Leckageortung durchzuführen. Die Luftdichtheitsmessung ist auch für diese Gebäude unverzichtbar.

Gerade in Baudenkmälern darf nach der Sanierung kein Schimmelpilz entstehen. Wenn feuchte warme Luft in der Bauteilkonstruktion über Konvektion eindringt und dort kondensiert kann das erhebliche Schäden an tragenden Bauteilen herbeiführen.

Mit der Wärmebildkamera kann ich nach der Gebäudesanierung Dämmfehler und Leckagen in der Gebäudehülle erkennen.

Denkmalgeschütztes Wohngebäude

Sie haben bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden folgende Möglichkeiten:

  • Sanierung von Einzelbauteilen
  • Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal

Die KfW-Bank fördert jedoch Einzelmaßnahmen mit geringen Zuschüssen wie eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus-Denkmal.

Einzelmaßnahmen sind beispielsweise:

  • die Optimierung einer Heizungsanlage
  • Nah- und Fernwärmeanschluss
  • der Einbau einer Dachdämmung
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau einer Innenwanddämmung
  • Dämmung der Kellerdecke

Bitte beachten Sie, dass die Förderanträge vor Beginn der Maßnahmen bei den staatlichen Förderstellen zu stellen sind.

Die Antragstellung für die KFW-Förderanträge kann nur durch einen bei der KfW-Bank zugelassenen Energieberater für der speziell für denkmalgeschützte Gebäude zugelassen ist, gestellt werden. Gerne stelle ich als Energie Experte für Denkmalschutz diese Anträge für Sie.

Energetische Sanierung und Denkmalschutz stehen nicht im Widerspruch

Sanierung & Denkmalschutz - kein Widerspruch

Innenwanddämmung im Denkmalschutz

Sehr häufig ist die energetische Sanierung einer Außenwand nur durch eine Innendämmung realisierbar. Allerdings darf eine Innenwanddämmung nicht bedenkenlos aufgebracht werden. Die bauphysikalischen Eigenschaft des Bauteils bzw. der Schichtaufbau muss dabei genau beachtet und meistens nachgewiesen werden.

Häufig fällt, aufgrund der Unsicherheit über einen Feuchtigkeitsausfalls im Bauteil, die Entscheidung des Eigentümers gegen eine Innendämmung aus. Jedoch sollten Sie beachten, dass bis auf weniger Ausnahmen, eine Innendämmung aus energetischer und bauphysikalischer Hinsicht besser ist als keine Dämmung.

Grundsätzlich ist es richtig, dass eine Innendämmung als problematisch einzustufen ist. Jedoch kann durch eine sorgfältige Planung und Ausführung der Dämmarbeiten das Risiko eines Feuchteschadens nicht größer ist als vorher. Zur Vermeidung eines Schimmelpilzausfalls ist es vor allem wichtig Luftdichtheitsschicht zu planen.

Erneuerung der Fenster im Denkmalschutz

Die Erneuerng der Fenster verändert grundlegend die Bauphysik im Gebäude. Die alten Fenster hatten in der Regel keine umlaufenden Dichtungen. Der Fensteranschluss zum Mauerwerk war ebenfalls häufig sehr luftdurchlässig. Dadurch besaß das Gebäude einen relativ großen nutzerunabhängigen Raumluftwechsel.

Durch das Austauschen der Fenster wird die natürliche Luftwechselrate in der Wohnung / Gebäude stark herabgesetzt. Das bringt zum einen natürlich eine Energieeinsparung, zum anderen jedoch auch die Gefahr der Kondensatbildung an kalten Bauteilen. Dadurch kann an kalten Bauteilen ein Schimmelpilz entstehen.

Eine positive Erfahrung habe ich durch den Einbau von sogenannten Fensterfalzlüfter in die Fensterrahmen gemacht. Diese künstlich hergestellten Undichtigkeiten im Dichtungsgummi reduzieren das Risiko der Kondensatbildung etwas. Selbstverständlich gilt eine luftdichte Bauweise auch für diese Gebäude. Gerade bei diesen Gebäuden ist nach der Sanierung eine Luftdichtheitsmessung des Gebäudes und a-Wert Messung der Fenster unumgänglich.

Diese Problematik wurde bereits schon vor vielen Jahren erkannt. Deswegen wurde in der Energieeinsparverordnung EnEV bereits vor einigen Jahren der Passus aufgenommen, dass ein Lüftungskonzept aufgestellt werden muss, wenn die Luftdichtheit der Gebäudehülle verändert wird. Übrigens gilt das nicht nur für unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Das gilt generell für alle Wohngebäude.

Besonders nach einem Fensteraustausch ist das natürliche Lüftungsverhalten anzupassen. Wie Sie ihre Wohnung richtig lüften und richtig heizen können Sie unter „Infos für Bauherren“ nachlesen.

Einbau einer Dachdämmung im Denkmalschutz

In der Regel ist die energetische Sanierung der Dachschrägen bzw. der letzten Geschossdecke problemlos. Der Einbau der Dachdämmung erfolgt zwischen den Dachsparren oder unter der Dachverkleidung. Eine Luftdichtheitsmessung ist natürlich auch hier unverzichtbar.

Das größte Problem besteht häufig bei den luftdichten Bauteilanschlüssen. Die raumseitige Dampfbremse ist natürlich auch an den aufgehenden Bauteilen luftdicht anzukleben. Die energetische Sanierung der obersten Geschossdecke ist häufig noch am Einfachsten durchzuführen.

Am besten ist es hierbei die Füllung in der Holzbalkendecke herauszunehmen. Diese besteht meist aus einer Hochofenschlacke. In die Hohlräume können Sie beispielsweise eine mineralische Dämmschüttung einbringen. Selbstverständlich können Sie aber auch natürliche Dämmstoffe wie Hanf oder Flachs einlegen.

Eine auf den Holzbalken zusätzlich aufgebrachte Dämmplatte verbessert die Dämmwirkung der letzten Geschossdecke erheblich. Aber auch bei diesen recht einfach zu sanierenden Bauteilen ist eine bauphysikalische Berechnung unumgänglich. Bitte beachten Sie, dass durch den oberen Gebäudeabschluss in der Regel mehr Energie verloren geht als durch die Außenwände oder Fenster.

Einbau einer Kellerdeckendämmung im Denkmalschutz

Sofern die Kellerdecke nicht als Gewölbe gemauert ist, ist es mit relativ geringem Aufwand möglich, unterseitig eine Kellerdeckendämmplatte anzubringen. Meist sind im Keller unter der Decke nur wenige Leitungen oder Kabel verlegt.

Bei Gewölbekellern sieht das allerdings ganz anders aus. Bei diesen Gebäuden habe ich die Erfahrung gemacht, dass es besser ist die Kellerdecke bzw. Gewölbedecke von oben zu dämmen. Häufig ist dafür allerdings erst ein Ausgleichsleichtbeton erforderlich.

Für die Dämmung von erdberührten Bauteile ist grundsätzlich zu beachten, dass die Bauteile vorher auf aufsteigende Feuchtigkeit zu prüfen sind. Diese Gebäude besitzen weder eine horizontale noch eine vertikale Abdichtung. Demzufolge ist mit einer aufsteigenden Feuchtigkeit in den Bauteilen zu rechnen.

Durch den Einbau einer Dämmung werden die Außenbauteile nicht mehr so warm wie vorher. Das kann widerrum Auswirkungen auf die Kondensatbildung an den angrenzenden Bauteilen haben. Die Gefahr dass sich ein Schimmelpilz bildet steigt damit an.

Gerade aus diesem Grund ist eine grundlegende Planung für das Gelingen der energetischen Sanierung so wichtig.

Erneuerung der Heizungsanlage im Denkmalschutz

Die Erneuerung der Heizung und Anlagentechnik ist, was den Denkmalschutz angeht, meistens am Einfachsten durchzuführen. Es spielt aus gestalterischen Gesichtspunkten in der Regel keine Rolle ob Sie ein Gas-Brennwertgerät, eine Pelletheizung oder sogar eine Wärmepumpe im Gebäude installieren.

Bei größeren Gebäuden kann auch der Einbau einer Kraft-Wärme-Kopplung, sogenannte KWK-Anlagen, in die engere Auswahl kommen. Bei diesen Anlagen wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Meistens ist jedoch noch zusätzlich ein Wärmeerzeuger zur Abdeckung der Spitzenlast erforderlich. Diese KWK-Anlage benötigen allderdings im Gebäude einen Erdgasanschluss.

Dagegen ist der Einbau einer Solaranlage häufig nicht so einfach zu realisieren. Auf der sichtbaren Gebäudeseite erhalten Sie mit ziemlicher Sicherheit keine Genehmigung. Hingegen ist das auf der straßenabgewanden und nicht sichtbaren Gebäudeseite häufig gestattet. Grundsätzlich muss jedoch der Einbau einer Solaranlage oder PV-Anlage von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.

Denkmalgeschütztes Bauernhaus aus 1840

Zuschüsse zur Sanierung von Baudenkmäler

Die KfW-Bank fördert die energetische Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz mit Zuschüssen oder sehr zinsgünstigen Darlehen. Mit einer Energieberatung für Wohngebäude und Denkmäler erhalten Sie einen Sanierungsfahrplan an die Hand. Damit können Sie die Sanierungsmaßnahmen aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht optimal bewerten.

Der Aufwand für die Erstellung einer Energieberatung für Wohngebäude die unter Denkmalgeschutz und Ensembleschutz stehen wird zusätzlich gefördert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst Energieberatungen mit bis zu 60% bzw. maximal 800 € der Beratungskosten.

Wenn Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen möchten können Sie uns schnell und einfach Ihr Anliegen schicken. Wir werden uns schnellst möglich mit Ihnen in Kontakt setzten. 

+49 (0) 9281 470 327

Falls Sie Fragen oder eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an! Wir helfen Ihnen gerne.

m.schneider@ebs-hochfranken.de

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit persönlichen Anregungen oder Problemen.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@ebs-hochfranken.de widerrufen.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Weitergehende Links zum Denkmalschutz

Unsere Zertifizierungen

Die mobile Version verlassen